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Bettina Hömberg

Höhenweg 37

58739 Wickede

Tel.: 0171 9355695

E-Mail: info@boltenhagen-fewos.de

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Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,

selbstverständlich können Sie sich in allen Belangen per Telefon oder e-mail direkt an mich – Bettina Hömberg -  oder persönlich an unseren in Boltenhagen wohnenden Sohn Daniel Hömberg wenden.

Da wir als Eigentümer und Vermieter unserer Ferienobjekte nicht selbst in Boltenhagen wohnen, bedienen wir uns der Hilfe unseres Sohnes und einer zuverlässigen Serviceagentur, die Sie rundum vor Ort betreut. Ihren Mietvertrag und die damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingungen erhalten Sie von der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH als Vermittler. Ihre Zahlungen erfolgen auf das im Mietvertrag angegebene Konto der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH. Die Schlüsselübergabe erfolgt in den Räumen der Agentur, die Einweisung in die Wohnung und die Abnahme der Wohnung bei Mietende nehmen die netten Mitarbeiter der Serviceagentur vor.

Zu Ihrer Information ersehen Sie die für unsere Objekte gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ostsee-Service-Boltenhagen, weiter unten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

§1
Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH ist der Vermittler der Vermietungsleistung. Die Vermietung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Vermieter ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung. Mit diesem kommt der Mietvertrag unmittelbar zustande.

§2
Die Ferienwohnung, das Appartement oder das Haus werden wahlweise oder wochenweise vermietet, wobei die Hausordnung jeder einzelnen Ferienwohnung und Appartementwohnung Bestandteil des Vertrages sind. Die Hausordnung ist bei Bedarf bei der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH einzusehen.

§3
Ausgestattet sind die Mietobjekte mit Betten für 2-6 Personen. Die Nutzung ist nur für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen gestattet. Die Mietobjekte besitzen eine Kücheneinrichtung (ohne Reinigungsmittel) inkl. Geschirr, einer kompletten Badezimmereinrichtung mit WC und Dusche (evtl. Badewanne) und dem Inventar (siehe Inventar).

§4
Die Schlüsselübergabe und die Einweisung erfolgt durch einen Beauftragten des Vermieters vor Ort in unserem Büro. Am Tag der Anreise wird der Vermittler die Ferienwohnung bis 18:00 Uhr übergeben. Bei der Übergabe wird anhand des Übergabeprotokolls der mangelfreie Zustand des Mietobjektes geprüft.

§5
Auf Wunsch des Mieters kann Bettwäsche, Handtücher, Kinderreisebett (ohne Inhalt), Hochstuhl, Fahrräder und Bollerwagen – sofern diese nicht inklusive zum Objekt angeboten werden - gesondert angemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. einer Erklärung des Mieters spätestens eine Woche vor Anreise.

§6
Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück sowie Garten seine Zelte und Wohnwagen aufzustellen. PKW’s sind auf den dafür gekennzeichneten Flächen zu parken.

§7
Es ist nur mit vorheriger Genehmigung gestattet, Haustiere mitzunehmen!

§8
Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt eine Reinigungspauschale in vereinbarter Höhe. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungs-pauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende, Verunreinigungen. Zum Beispiel: liegengebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u. ä. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt. Arbeiten, wie Abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter zu werfen gehören zu den Pflichten des Mieters. Außerdem müssen alle Gegenstände welche während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Abhandenkommen von Ausstattungs-teilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat.

§9
Neben dem umseitig genannten Mietpreis, werden wie folgt erhoben: Kurtaxe gemäß Gemeindesatzung (ab 16 Jahre). Diese ist gesondert zu bezahlen und wird vor Ort abgerechnet und eingezogen.

§10
Vor der Abreise wird der Zustand des Mietobjektes gemeinsam mit dem Mieter und dem Beauftragten des Vermieters geprüft. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Seiten rechtsverbindlich zu unterzeichnen und gibt für beide Seiten den Zustand Objektes wieder.

§11
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, diese kostenfrei zu stornieren. Ab dem 4. Tag wird lt. § 11 a eine Stornogebühr von 105,00 € fällig.

§ 11a
Kann der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich (email/ Fax/ Post) unterrichten. Der Vermieter wird sich um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Mieters, mindestens wird die Stornierungsgebühr von 105,00 Euro fällig, auch wenn ein Ersatzmieter gefunden wird. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter bei der Bekanntgabe
ab 6 Wochen vor Reiseantritt  
25% des Mietpreises
ab 4 Wochen vor Reiseantritt   50% des Mietpreises
ab 2 Wochen vor Reiseantritt 100% des Mietpreises
Bei nur teilweiser Vermittlung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Vorhandene versteckte Mängel an dem Mietgegenstand bzw. an dessen Ausstattung berechtigen den Mieter nicht zu verweigern oder zu Mindern, es sei denn der Mangel war dem Vermieter bekannt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus dem Mietverhältnis ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§12
Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

§13
Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

§14
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.

§15
Bei Verlust der Schlüssel ist der Mieter verpflichtet dem Vermittler 52,00 Euro für den Austausch der Schließanlage zu zahlen.

§ 16
Eine Umbuchung Ihrer Buchungsbestätigung zu einem anderen Zeitpunkt kann nach Absprache bis 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, aber nur, soweit dies in der selbigen Ferienunterkunft möglich ist. Wir erheben für diesen Mehraufwand eine Kostenpauschale von 25,00 €.

Noch einmal in Kürze:

Was muss ich bei einer Stornierung tun?
Sie haben innerhalb 3 Tage nach Eingang der Buchungsunterlagen die Möglichkeit, kostenfrei von Ihrer Buchung zurückzutreten. Danach ist die Stornierung gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zum gebuchten Anreisetermin  

ab 6 Wochen vor Reiseantritt   25% des Mietpreises
ab 4 Wochen vor Reiseantritt   50% des Mietpreises
ab 2 Wochen vor Reiseantritt 100% des Mietpreises 

In diesem Fall lassen Sie mir und dem Ostsee-Service-Boltenhagen Ihre Stornierung bitte nur auf schriftlichem Wege zukommen (Post/ email/ Fax). Der Vorgang wird dann entsprechend an die Buchhaltung weitergeleitet und Sie erhalten Bescheid.
Wir empfehlen unseren Gästen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.  

Schlüsselübergabe/ Check-IN
Die Schlüsselübergabe erfolgt zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr im Büro des Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH im Dünenweg 1 a in 23946 Ostseebad Boltenhagen.
Schlüsselrückgabe/ Check-OUT
Die Abreisen/ Check-OUT erfolgen in der Regel bis 10:00 Uhr. Eine genaue Terminabsprache erfolgt dann jedoch noch einmal vor Ort mit unseren Gästen. Die Übergabe findet direkt am Ferienobjekt statt.

Was ist, wenn ich es nicht schaffe, rechtzeitig da zu sein?
Kein Problem, das Verwaltungsbüro ist immer bis 21:00 Uhr besetzt. Sollte es bei Ihnen einmal später als 21:00 Uhr werden, rufen Sie einfach die rund um die Uhr erreichbare Rufnummer 038825/21474 an.

Ich reise erst in einigen Wochen an. Wie sind die Zahlungsbedingungen?
10 Tage nach Vertragsabschluss ist die Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Die restlichen 80% sind bis 20 Tage vor Anreise per Überweisung zu zahlen. Die Beträge können selbst überweisen oder auf Wunsch auch von uns abgebucht werden.

Ich reise kurzfristig an. Wie kann ich bezahlen?
Sie können beim Ostsee-Service-Boltenhagen vor Ort mit EC-Karte und Bargeld zahlen (keine Kreditkarten).

Wie hoch ist die Kurtaxe und wer muss sie zahlen?
Die Kurtaxe wird ganzjährig am Anreisetag mit dem Ostsee-Service-Boltenhagen abgerechnet. Gäste ab 16 Jahren zahlen:

01.Mai. - 30.September 2,10€/Tag p.P.
01.Oktober. - 30.April   1,50€/Tag p.P.

Gäste mit Schwerbeschädigtenausweis erhalten Ermäßigung, Gäste mit 100% und Begleitpersonen sind davon befreit.

Mit der Kurkarte kommen Sie kostenlos an den Strand. Weiterhin können Sie z.B. mit den Karten in unserer Bäderbibliothek (im Kurhaus) kostenlos Bücher ausleihen oder auch ermäßigt an diversen Veranstaltungen teilnehmen.